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 Immobilien: Die sicherste Anlageform weltweit


Darum sind Baudenkmäler so beliebt:

Schöne alte Gebäude gelten als Kulturgut und stellen gleichzeitig eine lukrative Kapitalanlage dar.
Sanierte Denkmalschutzimmobilien liegen meistens in sehr guten innerstädtischen Gegenden und
vermitteln ein luxuriöses behagliches Wohngefühl.

90% aller Städter ziehen den Charme einer Denkmalschutzimmobilie dem Wohnen im Neubau vor
und sind auch durchaus bereit, dafür höhere Mieten zu zahlen.

1.      AfA für Gebäude, § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG (Neubauten)

Bei Gebäuden, die aufgrund eines nach dem 31.12.2003 gestellten Bauantrags hergestellt oder nach diesem Stichtag angeschafft wurden, beträgt die AfA:

  4 %                 im Jahr der Fertigstellung und in den folgenden 9 Jahren

  2,5 %              in den darauf folgenden 8 Jahren und

  1,25 %            in den anschießenden 32 Jahren

Für Altfälle bleibt es bei den bisherigen gesetzlichen Regelungen.

2.      Sonder – AfA, § 7i EStG (Denkmäler)

Bei Baudenkmälern, für welche der Bauantrag nach dem 31.12.2003 gestellt bzw. für welche im baugenehmigungsfreien Bereich die Bauunterlagen nach diesem Stichtag eingereicht wurden, gilt bei der Anschaffung folgendes:

  9%                  Sonder-AfA der Anschaffungs-/ Herstellungskosten im Jahr der 
                         Fertigstellung und in den folgenden 8 Jahren

  7 %                 Sonder-AfA der Anschaffungs-/ Herstellungskosten in den folgenden 4 Jahren  

Bei Eigennutzern können gemäß § 10f EStG zukünftig 10 x 9% wie Sonderausgaben abgezogen werden, unter der Voraussetzung, dass der Steuerpflichtige für die Beträge für die er gem. § 10f EStG Sonderausgaben beansprucht, soweit keine Eigenheimzulage in Anspruch genommen worden ist.